Generationen übergreifend brauchen Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen eine Unterstützung. Anderen Menschen zu helfen ist unser Ziel und bringt Glück sowie Zufriedenheit für beide Seiten. Wir stellen uns die Frage: „Was kann ich tun, um anderen zu helfen?“. Unser Satzungszweck schließt niemanden aus!
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die sozialpädagogische, wirtschaftliche und kulturelle Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und sozialhilfsbedürftigen Menschen.
Der Verein will dazu beitragen, dass positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien geschaffen werden. Gleiches gilt für Senioren und sozial hilfsbedürftige Menschen.
(3) Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch
a) Das Betreiben von Kindertagesstätten und Schulhorten;
b) Die Durchführung sozialer und umweltrelevanter Projekte für alle Altersgruppen.
(4) Der Verein ist im Bereich der Jugendhilfe im Rahmen seines Satzungszweckes tätig.